Häufige Fragen
Welche Immobilienarten bewerten Sie? Und in welchen Regionen sind Sie aktiv?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen der Nutzungsarten. Wir verfügen über Erfahrung bei der Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unser Schwerpunkt liegt auf der Region Mittelfranken.
Welche Arten von Gutachten erstellen Sie?
I. d. R. erstellen wir vollumfängliche Verkehrswertgutachten. Diese bilden den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis einer Immobilie ab. Ferner erstellen wir für Finanzierungszwecke Beleihungswertgutachten sowie Mietwertgutachten.
Erstellen Sie auch Kurzgutachten?
Ja. Jedoch muss unserem Auftraggeber bewusst sein, dass für die Ermittlung eines verlässlichen Verkehrswertes umfangreiche Prüfungen und Recherchen notwendig sind, welche bei Kurzgutachten nicht vollumfänglich dargestellt werden können. Kurzgutachten entsprechen daher nicht dem Anspruch an qualifizierte Verkehrswertgutachten.
Gerne unterstützen wir Sie auch mit Stellungnahmen, Kurzschätzungen oder Immobilienerwerbsbegleitungen.
Erstellen Sie auch Bauschadensgutachten?
Im Rahmen unserer Ankaufsprüfungen prüfen wir – neben rechtlichen und kaufmännischen Aspekten – auch die technische Seite einer Immobilie kritisch. Benötigen Sie hingegen spezielle oder tief gehende bautechnische Prüfungen, z. B. zu Gebäudekontaminationen oder zur Gebäudestatik, empfehlen wir Ihnen gerne einen geeigneten Bauschadenssachverständigen.
Wie erfolgt die Auftragserteilung?
In den meisten Fällen stimmen wir uns telefonisch mit Ihnen ab und vereinbaren im Anschluss einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Während des Besichtigungstermins besteht dann die Möglichkeit, sich ausführlich über die notwendigen Unterlagen und den weiteren Ablauf abzustimmen. Gerne können Sie uns nach Terminvereinbarung auch vorab in unserem Büro besuchen.
Welche Unterlagen werden für eine Bewertung benötigt?
Für die Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens ist – abhängig von der Objektart – eine Vielzahl rechtlicher, technischer und kaufmännischer Objektunterlagen notwendig, die Sie der nachfolgenden Checkliste entnehmen können.
Checkliste-Objektunterlagen [PDF]
Für die Zusammenstellung weiterer bewertungsrelevanter Objektinformationen können Sie gerne folgende Formulare verwenden:
Mir liegen nicht alle Unterlagen (z. B. Bauzeichnungen) vor. Was soll ich tun?
Die Ihnen vorliegenden Unterlagen sichten wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Dann erläutern wir, welche weiteren Information oder Unterlagen erforderlich sind. Gerne nehmen wir notwendige Bauamtsrecherchen für Sie vor oder fordern Behördenauskünfte für Sie an.
Erhalte ich die eingereichten Unterlagen nach der Anfertigung des Gutachtens zurück?
Selbstverständlich erhalten Sie alle zur Verfügung gestellten Unterlagen zurück. Darüber hinaus erhalten Sie auch durch uns eingeholte Unterlagen oder Behördenauskünfte.
Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Alle im Rahmen der Bewertung erlangten Informationen werden streng vertraulich behandelt. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere EDV-Strukturen den jeweils aktuellsten Sicherheitsanforderungen gerecht werden und eine permanente Datensicherung sichergestellt ist.
In welchem Umfang erfolgt die Besichtigung? Welche Gebäude- respektive Mietbereiche müssen zugänglich sein?
Im Zuge der Besichtigung sollte die Immobilie idealerweise vollständig zugänglich sein. Bei größeren Objekten reicht oftmals die Begehung einer repräsentativen Anzahl von Mieteinheiten sowie der Technik-, Keller- und Dachgeschossflächen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Dies lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die Bearbeitungsdauer ist maßgeblich von der Verfügbarkeit vollständiger Unterlagen sowie der Dauer von Behördenrückmeldungen abhängig. Eine Ortsbesichtigung ist i. d. R. kurzfristig möglich. In den meisten Fällen nimmt die Fertigstellung eines Verkehrswertgutachtens je nach Objekt ca. 4- 8 Wochen ein. Kurzgutachten und Kurzeinschätzungen sind i. d. R. schneller umsetzbar,
Wie viel kostet ein Gutachten?
Der Aufwand bei der Erstellung eines Gutachtens ist in den meisten Fällen so individuell wie Ihre Immobilie. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre speziellen Leistungserfordernisse angepasstes Angebot.
Wie lange ist ein Gutachten gültig?
In eine Wertermittlung fließen immer der Zustand der Immobilie und die aktuelle Marktphase ein. Daher bezieht sich das Gutachten auf einen spezifischen Stichtag.
I. d. R. entspricht der Stichtag dem Tag der Ortsbesichtigung, er kann aber auch (z. B. bei Scheidungen, Erbschafts- oder Steuerangelegenheiten) in der Vergangenheit liegen.
Können ältere Gutachten aktualisiert werden?
Eine Wertaktualisierung unserer erstellten Gutachten ist zumeist möglich. In einigen Fällen ist auch die Aktualisierung fremder Gutachten realisierbar.
In einem strittigen Verfahren wurde von der Gegenseite ein Gutachten vorgelegt. Wie können wir prüfen, ob das Gutachten verlässlich ist?
Leider zeigt es sich in der Praxis immer wieder, dass Gutachten fachliche, inhaltliche oder rechnerische Fehler oder gar vorsätzlich falsche Zahlen aufweisen.
Gerne überprüfen wir Drittgutachten fachlich und inhaltlich für Sie. Dazu benötigen wir das Drittgutachten und möglichst umfangreiche Objektunterlagen. Am Ende entscheiden Sie, ob es eventuell sinnvoll ist, das Gutachten anzufechten oder ein Gegengutachten zu beauftragen.
Können wir durch das Sachverständigenbüro Altrichter erstellte Beleihungswertgutachten bei jedem Kreditinstitut einreichen?
Das kommt darauf an: Einige Kreditinstitute haben besondere Anforderungen an die Struktur von Gutachten bzw. akzeptieren nur durch interne oder durch bankenseitig beauftragte Sachverständige erstellte Gutachten. Gerne stimmen wir uns diesbezüglich mit Ihnen und Ihrem Kreditinstitut ab.
Wie unterscheidet sich der Verkehrswert vom Beleihungswert?
Der Verkehrswert oder Marktwert (z. B. nach § 194 BauGB / ImmoWertV) bildet den Wert ab, zu dem eine Immobilie im freien Grundstücksverkehr unter Berücksichtigung eines angemessenen Vermarktungszeitraums veräußert werden kann.
Der Beleihungswert ermittelt sich auf Basis der Beleihungswertverordnung (BelWertV). Ausgangspunkt sind vorsichtig gewählte Wertermittlungsparameter, die bestimmte Mindest- oder Höchstansätze nicht übersteigen dürfen. Spekulative Elemente dürfen ebenfalls nicht berücksichtigt werden. I. d. R. bewegt sich der Beleihungswert zwischen 60 % und 80 % des Verkehrswertes.
Werden Mängel und Schäden, noch erforderliche Renovierungen oder vorgenommene Modernisierungen bei der Bewertung berücksichtigt?
In die Wertermittlung fließen alle Merkmale sowie Vor- und Nachteile einer Immobilie ein. Dazu zählen selbstverständlich auch Baumängel und -schäden oder Modernisierungsmaßnahmen genauso wie der allgemeine Unterhaltungszustand eines Objektes. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass eine möglichst umfangreiche Besichtigung erfolgen kann.